Die Trinkwassersituation

Trinkwasser und die Trinkwasserverordnung

Trinkwasser oder Leitungswasser, wie wir es alle kennen, ist durch die Trinkwasserverordnung (TVO) geregelt. In der Trinkwasserverordnung sind einige Stoffe reglementiert. Mindestanforderungen an die Hygiene werden gestellt. Einige Parameter wie die Wasserstoff Ionenkonzentration, früher PH Bereich und die Calcitlösekapazität, früher Mindesthärte, dienen dem Schutz des Leitungsnetzes. Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung wird laufend überprüft. Damit steht ein Wasser zur Verfügung, auf das wir uns verlassen können.

pureblue soll keine Alternative zu Leitungswasser sein. Wir wollen weniger Plastikmüll und denken, dass der Strassentransport von Wasser unnötig ist. Es soll ganz klar eine Alternative zu Flaschenwasser sein.

Viele Menschen trinken nicht gerne Leitungswasser. Sie versorgen sich mit Flaschenwasser. Für die Zubereitung der Nahrung ist das natürlich viel zu teuer und zu anstrengend. Manche Verbraucher benutzen irgendeinen Wasserfilter. Hier setzt pureblue an. Um dem Anspruch der Verbraucher gerecht zu werden reduziert die pureblue Hausquelle gelöste Stoffe sowie alle chemischen Verunreinigungen. So erhalten wir wieder optimales Wasser. Wasser, wie es vor der Industriealisierung in der Natur häufig vorkam. Wasser mit einem guten Lösungsvermögen und hoher Aufnahmefähigkeit. Das alles kann pureblue!

Durch das gewünscht hohe Lösungs- und Transportverhalten ist das durch Umkehrosmose gereinigte Wasser kein Trinkwasser nach der TVO (Trinkwasserverordnung). Wie auch ein leichtes Mineralwasser erfüllt es in der Regel nicht die für die Beschaffenheit des Leitungsnetzes geforderte Calcitlösekapazität. Auch die nötige Wasserstoff Ionenkonzentration kann nicht immer gewährleistet werden. Es wäre für das Trinkwassernetz zu aufnahmefähig und würde unedle Metalle wie Kupfer oder Eisen angreifen. Es ist einfach zu gut.

Nach dem Lebensmittelrecht handelt es sich bei Osmosewasser um ein sogenanntes "Anderes Trinkwasser", da es auch nicht in die Mineralwasser- und Tafelwasserverordnung passt. Es entspricht chemisch einem Mineralwasser mit sehr geringem Mineralgehalt.

Wasserfilter wie die pureblue Hausquelle sind nicht Teil der Trinkwasserversogungsanlage. Sie sind damit auch keine Trinkwassergeräte, Trinkwassersysteme oder Trinkwasseranlagen. Sie werden über eine Trennvorrichtung angeschlossen und sind Lebensmittel Bedarfsgegenstände. Für Untersuchungen ist daher ein Labor für Lebensmitteluntersuchungen zuständig. Wasserwerke und das Gesundheitsamt sind dafür im Grunde nicht zuständig.

Der Sprung zu pureblue

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